Die Klasse IK16_6 besucht den Bundesrat
(sr) - Am 01.03.2018 war die Klasse IK16_6 zu Besuch im Bundesrat in Berlin. Hier treffen die Vertreter der 16 Bundesländer 11 bis 12 Mal im Jahr zusammen, um über aktuelle Gesetzesentwürfe zu diskutieren und abzustimmen.
Spannend? Ja, tatsächlich schon.
Begrüßt wurden wir sehr herzlich vor den großen Toren des majestätischen Gebäudes. Es war recht kalt und somit wurden wir schnell hineingeleitet. Nachdem wir unsere schwere Wintergarderobe ablegen durften, ging es auch gleich los mit einer kurzen geschichtlichen und künstlerischen Erläuterung zum Gebäude.
Die Halle, in der wir standen, ist mit Gips verkleidet, der in Marmoroptik bemalt wurde. Zur Entstehungszeit wohl günstiger als eine Vertäfelung aus echtem Marmor. Heute wäre das anders. In der Decke hängen drei riesige güldene Speere, die an die griechische Mythologie der Grazien angelehnt sind. Mithilfe von Bewegungsmeldern schwingen sie, wenn im Saal unter ihnen Bewegung ist. Dies als eine kleiner Hinweis zur Demokratie, denn nur wenn wir uns bewegen, bewegt sich die Politik.
Nach den Hinweisen zur Architektur ging es in den Plenarsaal. Hier finden die Sitzungen des Bundesrates statt. Fein säuberlich in alphabetischer Ordnung sitzen hier die Vertreter der Bundesländer in U-Form dem Bundesratspräsidenten gegenüber. Hier werden Gesetzesentwürfe vorgebracht, abgestimmt und kommentiert, damit diese im Anschluss erlassen, geändert oder verhindert werden.
Um die recht trockene Theorie zu festigen, wurde mit uns ein Rollenspiel veranstaltet. Zwei Personen bildeten die Bundesregierung und stellten einen Gesetzesentwurf zum Thema: „Sollten nachträgliche Fahrtüchtigkeitsprüfungen für Führerscheininhaber verpflichtend werden?“ Der Rest der Klasse wurde zu Ministern der Bundesländer. Die Bundesregierung brachte ihren Entwurf in einer „Videokonferenz“ vor, dies war die Gelegenheit für die Länder, Fragen zu stellen und sich Notizen zu machen. Im Anschluss haben die Länder 10 Minuten Zeit gehabt zu überlegen, ob der Entwurf so angenommen wird, es Ergänzungen gibt oder ob der Entwurf abgelehnt werden soll. Bei Ergänzungen müssen die Länder noch mindestens zwei weitere Länder auf ihre Seite bringen, damit es die Ergänzung in die Abstimmung schafft. Nun folgte die „offizielle“ Abstimmung. Die Bundesregierung brachte den Gesetzesentwurf ein weiteres Mal vor, die Länder mussten/durften ans Rednerpult, um Ihre Gedanken, Wünsche, Forderungen zum Entwurf zum Ausdruck zu bringen. Es folgte die Abstimmung. Mit überwältigender Mehrheit wurde das Gesetz vom Bundesrat abgelehnt. Da der Gesetzentwurf Kosten vorsah, die von den Ländern zu tragen gewesen wären, handelte es sich hier um ein Zustimmungsgesetz. Ein solches Gesetz kann nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Somit endete hier schon die Entwicklung dieses Gesetzesentwurfes.
Meiner Meinung nach war der Ausflug sehr gelungen. Die Atmosphäre war ernst, aber nicht streng, das Rollenspiel hat Spaß gemacht und unsere Führerin war motiviert. Ein kurzweiliges Unterfangen, das mir die deutsche Politik tatsächlich ein wenig näher gebracht hat.
(sr) - Samira Rimkus, Schülerin der IK 16_6