Besuch im Arbeitgericht

(sch, dr) - Wir, die Industriekaufleute der IK18-Bl2 der Leopold-Ullstein-Schule, haben am 29.01.2019 das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz besucht.

Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz in einem dreistufigen Instanzenverfahren, in der ein Rechtsstreit beginnt. Danach folgt das jeweilige Landesarbeitsgericht und als dritte und letzte Instanz das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Bei unserem Besuch hatten wir die Möglichkeit, diverse Güteverhandlungen mitzuverfolgen.

Diese sind ein schnelles und günstiges Verfahren, einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht beizulegen. Einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich (gütliche Klärung), so ist der Konflikt beendet; ist dem nicht so, folgt ein Kammertermin.

Eine Güteverhandlung dauerte in der Regel 15-20 Minuten und es wurden unter anderem Fälle wie Kündigungsschutzklagen, Änderungskündigungen, Abfindungen und innerbetriebliche Probleme verhandelt.

Ein sehr spannender Fall war die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters wegen sexueller Belästigung, welcher sich mittlerweile in Elternzeit befand. Hier einigten sich beide Parteien auf eine Umwandlung in eine ordentliche, betriebsbedingte, fristgerechte Kündigung und auf ein gutes Zeugnis. Grund für diese durchaus in Frage zu stellende gütliche Einigung war vor allem der Faktor, dass er aufgrund der außerordentlichen Kündigung in der Elternzeit, kein Elterngelt mehr bekam und daher mittellos war.

Alles in allem war der Ausflug ins Arbeitsgericht sehr lehrreich, informativ und aufschlussreich. Ein solcher Besuch ist sehr zu empfehlen, wobei man beachten sollte, dass im Gerichtssaal Essen, Trinken und Kaugummi kauen, ebenso die Handynutzung untersagt sind.

(sch, dr) - Frau Schönfelder, Herr Dreyer, Schüler*in der Klasse IK18-Bl2